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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Leistungsspektrum

Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie selbst bestimmen, wie gut Sie versichert sein möchten und zwar mit Leistungen, die Ihnen wirklich wichtig sind

Das Leistungsspektrum einer privaten Krankenvollversicherung kann u. a. die nachstehend aufgeführte Leistungen umfassen:

Ambulante Behandlung

  • 100 % Heilbehandlung durch Arzt einschließlich Arznei-/Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und für empfohlene Schutzimpfungen
  • 100 % für Heilbehandlung durch Heilpraktiker incl. Arzneimittel, bis 1.000 Euro im Jahr
  • 100 % für Psychotherapie durch Ärzte; durch Diplom-Psychologen 90 % bis zu 30 Sitzungen/Jahr
  • 100 % für Hilfsmittel, bezogen über den Versicherer, sonst 90 %;
    90 % für Heilmittel (z.B. Massagen)
  • 100 % für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) bis 250 Euro in zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren
  • 100 % der Fahrtkosten zu/von der nächstgelegenen ambulanten Heilbehandlung bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit

Stationäre Behandlung

  • 100 % für stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus – Zweibettzimmer (bei Unfall Einbettzimmer) und Privatarzt – wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung
  • Ersatzleistungen bei Verzicht auf Privatarzt (35 Euro) oder auf Zweibettzimmer (25 Euro)
  • 100 % der Transportkosten zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

Zahnärztliche Behandlung

  • 100 % für Zahnbehandlung einschl. Inlays, Zahnprophylaxemaßnahmen; für Kieferregulierung, wenn die Maßnahme vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde, ansonsten 75 %
  • 75 % für Zahnersatzmaßnahmen; 85 %, wenn in den drei Versicherungsjahren vor Behandlungsbeginn jährlich Zahnprophylaxe durchgeführt wurde und der Versicherungsschutz während dieser Zeit bestand
  • Leistungseinschränkung in Euro in den ersten fünf Versicherungsjahren:
    1. Jahr bis 1.000 Euro
    1. bis 2. Jahr bis 2.000 Euro
    1. bis 3. Jahr bis 3.000 Euro
    1. bis 4. Jahr bis 4.000 Euro
    1. bis 5. Jahr bis 5.000 Euro
    entfällt bei Unfällen

Besonderheiten:

  • Selbstbehalt (ambulant/stationär) 250 Euro oder 750 Euro, ½ für Kinder; keine Anrechnung von Vorsorgeuntersuchungen
  • Beitragsfreiheit in den ersten 6 Monaten des Erziehungsurlaubes
  • Gutschriften auf dem Gesundheitsdepot für Leistungsfreiheit und Gesundheitsbewusstes Verhalten