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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Leistungsspektrum
Bei einer privaten Krankenversicherung können
Sie selbst bestimmen, wie gut Sie versichert sein möchten und zwar
mit Leistungen, die Ihnen wirklich wichtig sind
Das Leistungsspektrum einer privaten Krankenvollversicherung
kann u. a. die nachstehend aufgeführte Leistungen umfassen:
Ambulante Behandlung
- 100 % Heilbehandlung durch Arzt einschließlich Arznei-/Verbandmittel,
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
und für empfohlene Schutzimpfungen
- 100 % für Heilbehandlung durch Heilpraktiker incl. Arzneimittel,
bis 1.000 Euro im Jahr
- 100 % für Psychotherapie durch Ärzte; durch Diplom-Psychologen
90 % bis zu 30 Sitzungen/Jahr
- 100 % für Hilfsmittel, bezogen über den Versicherer, sonst
90 %;
90 % für Heilmittel (z.B. Massagen)
- 100 % für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) bis 250 Euro in
zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren
- 100 % der Fahrtkosten zu/von der nächstgelegenen ambulanten
Heilbehandlung bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit
Stationäre Behandlung
- 100 % für stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
Zweibettzimmer (bei Unfall Einbettzimmer) und Privatarzt wegen
Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung
- Ersatzleistungen bei Verzicht auf Privatarzt (35 Euro) oder auf Zweibettzimmer
(25 Euro)
- 100 % der Transportkosten zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
Zahnärztliche Behandlung
- 100 % für Zahnbehandlung einschl. Inlays, Zahnprophylaxemaßnahmen;
für Kieferregulierung, wenn die Maßnahme vor dem 18. Lebensjahr
begonnen wurde, ansonsten 75 %
- 75 % für Zahnersatzmaßnahmen; 85 %, wenn in den
drei Versicherungsjahren vor Behandlungsbeginn jährlich Zahnprophylaxe
durchgeführt wurde und der Versicherungsschutz während dieser
Zeit bestand
- Leistungseinschränkung in Euro in den ersten fünf
Versicherungsjahren:
1. Jahr bis 1.000 Euro
1. bis 2. Jahr bis 2.000 Euro
1. bis 3. Jahr bis 3.000 Euro
1. bis 4. Jahr bis 4.000 Euro
1. bis 5. Jahr bis 5.000 Euro
entfällt bei Unfällen
Besonderheiten:
- Selbstbehalt (ambulant/stationär) 250 Euro oder 750 Euro,
½ für Kinder; keine Anrechnung von Vorsorgeuntersuchungen
- Beitragsfreiheit in den ersten 6 Monaten des Erziehungsurlaubes
- Gutschriften auf dem Gesundheitsdepot für Leistungsfreiheit
und Gesundheitsbewusstes Verhalten
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