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DIE FORMEN DER DIREKTVERSICHERUNG
Unter einer Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 40b EstG Einkommensteuergesetz versteht man eine Lebens- oder Rentenversicherung, die es Ihnen ermöglicht einen Teil Ihres Gehalts in den Beitrag für eine Lebens- oder Rentenversicherung umzuwandeln. Für diesen Gehaltsanteil führt die Umwandlung zu einer möglichen Reduzierung des Steuersatzes. Anstelle Ihres Steuersatzes, der bis zu 48,5 % betragen kann, wird der Beitrag für eine Direktversicherung maximal 1.752 €O pauschal mit lediglich 20 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) besteuert. Die Differenz sparen Sie Jahr für Jahr direkt. Die Differenz zwischen Ihrem persönlichen und dem Pauschalsteuersatz ist demnach der Anteil, den das Finanzamt für Ihre Altersvorsorge beisteuert. Mit anderen Worten: Beispiel: Ein verheirateter, kirchensteuerpflichtiger 40 jähriger Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000,-- €O. Einen Teil seines 13. Gehaltes (Weihnachtsgeld) wandelt er in eine Direktversicherung um. Da der Beitrag für die Direktversicherung lediglich mit dem pauschalen Steuersatz anstatt mit dem höheren, individuellen Steuersatz besteuert wird, sparen Sie neben den Steuern in Höhe von 115,-- €O auch noch Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 355,-- €O. Sie sparen rund 1 Drittel Ihres Versicherungsbeitrages
wieder ein. Fazit: Über die Entlastung beteiligt sich der Staat direkt am Aufbau der Versorgung Erfolgt die Finanzierung aus Sonderzahlungen, wie z.B.
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sparen Sie zusätzlich den hierauf
anfallenden Sozialversicherungsanteil (bis Ende 2008). Besonders interessant: Die Steuerentlastung wirkt sich direkt bei der Lohn- oder Gehaltszahlung aus.
Die Beiträge des Arbeitgebers für die Direktversicherung sind für die Firma Betriebsausgaben und für den Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschal-Steuersatz 20 % zzgl. pauschaler Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmern in Höhe von max 7 % (von Bundesland zu Bundesland verschieden) abgelten, wenn
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