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UMZUGS-CHECK
Problemfall Umzug: So packen Sie's.
Die richtige Vorbereitung spart Geld und Nerven. Dreimal
umgezogen ist wie einmal abgebrannt. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass ein Tapetenwechsel viel Geld und noch mehr Nerven kosten
kann. Doch wer (es) richtig anpackt, kann beides sparen.
Wir helfen Ihnen dabei. Mit der praktischen Umzugs-Checkliste können
Sie Organisation, Formalitäten und Behördengänge Schritt
für Schritt abhaken.
Umziehen in Eigenregie oder mit Spediteur?
Spediteur
Verschiedene Angebote einholen.
Leicht Zerbrechliches und Wertgegenstände selbst transportieren.
Übergabeprotokoll zusammen mit Spediteur anfertigen.
Eigenregie
Umzugskartons, Packdecken und Tragegurte vom Spediteur
besorgen.
Geeignetes Fahrzeug leihen und am Vorabend des Umzugstages abholen.
Geeigneten Platz zum Be- und Entladen reservieren.
Helfer mobilisieren.
Für alle Fälle: Die Umzugsgut-Versicherung zahlt z. B. wenn
Ihr Hausrat bei einem Verkehrsunfall zu Bruch geht oder verbrennt.
So klappt Ihr Umzug
Möbelstellplan anfertigen.
Belege der Umzugskosten sammeln und bei der nächsten Einkommensteuererklärung
absetzen.
Umzugstermin dem Arbeitgeber ankündigen -> meistens 1 Tag Sonderurlaub.
Rechtzeitig Termin mit Handwerkern vereinbaren.
Nachbarn, Hausmeister und Mitbewohner informieren.
Gegenstände, die nicht dem täglichen Gebrauch dienen, schon
vorher einpacken und - wenn möglich - schon vor dem Umzug in die
neue Wohnung bringen.
Übernachtungsgelegenheit in der neuen Wohnung schaffen.
Beim Verlassen der alten Wohnung
Hauptsicherung ausschalten.
Briefkasten entleeren.
Namensschild entfernen.
Letzter Kontrollgang. Nichts vergessen?
Besonderheiten beim Auszug aus Mietwohnung
Mietvertrag
Kündigungsfristen einhalten:
bis 5 Jahre - 3 Monate
bis 8 Jahre - 6 Monate
bis 10 Jahre - 12 Monate
Renovierung (abhängig vom Vertrag)
Kaution verzinst zurückzahlen lassen
Übergabeprotokoll mit Fotos:
welche Renovierungsarbeiten sind erfolgt,
vereinbarte Ablöse für eingebaute Gegenstände festschreiben,
Schäden aufnehmen, die der Vermieter zu tragen hat.
Abmelden, Anmelden, Ändern
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamts-Bescheinigung des ehemaligen Wohnorts,
Personalausweis, Reisepaß mitnehmen.
Stadtwerke (Strom, Gas, Wasser)
Umzug Mietwohnung in Mietwohnung:
Zählerstand Gas und Strom in der alten Wohnung ablesen, Tag des
Umzuges und neue Adresse telefonisch mitteilen, evtl. Nachmieter angeben.
Umzug Mietwohnung in Eigentumswohnung bzw. Haus:
Zählerstand Gas und Strom in der alten Wohnung ablesen,
In der neuen Wohnung/Haus Zählerstand Gas, Strom und Wasser, Tag
des Umzuges und neue Adresse telefonisch mitteilen, evtl. Nachmieter
und Vorbesitzer angeben.
Finanzamt
Adressänderung geht mit der neuen Einkommensteuererklärung
zu.
Bei Kauf einer Eigentumswohnung bzw. eines Hauses Formular Antrag
auf Eigenheimzulage beantragen.
Telefon
Adressänderung und Änderung im Telefonbuch
mindestens 2 Wochen vorher telefonisch mitteilen.
Deutsche Post AG
Nachsendeauftrag 10 Tage vorher im Postamt ausfüllen
und dort wieder abgeben.
KFZ-Zulassungsstelle
Innerhalb 2 - 4 Wochen neue Adresse mitteilen bzw. Fahrzeuge
ummelden.
Diese Unterlagen brauchen Sie: Fahrzeugbrief und -schein, ausgefüllte
Deckungskarte vom Versicherungsunternehmen, Ausweis mit neuer Adresse,
evtl. Vollmacht des Halters.
Müllabfuhr
bei Mietwohnung:
Gebühren sind in den Miet-Nebenkosten enthalten, Mülltonnen
sind vorhanden.
bei Eigentumswohnung/Haus:
Mülltonne rechtzeitig bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bestellen.
Gebühren werden über den Grundabgaben-Bescheid erhoben.
Bank oder Sparkasse
neue Bankverbindung?
Gebühreneinzugszentralen (GEZ)
Änderungsanzeigen sind z. B. bei Banken erhältlich.
Neue Anschrift mitteilen:
Arbeitgeber
Kreditinstitut(e)
Tageszeitung
Zeitschriftenverlage
Vereine
Verwandte, Freunde, Bekannte
Versicherungen
Auch Ihr Versicherungsschutz muß zum neuen Heim passen.
Ihre Hausratversicherung und die Haushalt-Glasversicherung gelten automatisch
für die neue Wohnung.
Teilen Sie lediglich Ihre neue Anschrift und die neue Wohnfläche
mit, damit die Versicherungssumme angepaßt wird.
Wichtig! Bei der Haushalt-Glasversicherung bitte angeben: Wohnung oder
Einfamilienhaus?
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